Die AGBs immer im Blick

Allgemeine und Besondere Bedingungen, weitere Verordnungen (AGB/AVB)

AuBB 2018

Allgemeine und Besondere Bedingungen / Anlage zum OVE-Energiedienstlei stungsvertrag

  AuBB 2018

AVBFernwärmeV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

  AVBFernwärmeV

NAV – Niederspannungsanschlussverordnung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

  NAV – Niederspannungsanschlussverordnung

 

StromGVV – Stromgrundversorgungsverordnung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushalten und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

  StromGVV – Stromgrundversorgungsverordnung

 

HKV – Heizkosten V

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

  HKV – Heizkosten V

 

 


Broschüren und Informationsmaterial

Weitere Informationen erhalten als Sie Dokumente im PDF-Format. Bei inhaltlichen Fragen sprechen Sie uns gerne an.

 Imagebroschüre Energie-Contracting

 Datenblatt Marktkommunikation (Stand: 1.7.2018)


Energiespartipps für Singles, Paare und Familien

Nutzen Sie unsere Tipps, um Energie einzusparen. In der Summe können selbst Singles richtig Geld sparen ohne dafür frieren zu müssen. Paare und Familien sparen noch mehr. Die Einzelmaßnahmen erfordern nur selten technisches Geschick und entlasten auch die Umwelt:

  • Raumtemperatur um 1° absenken (bis 6% Einsparung)
  • Kurze Vorhänge, geschicktes Stellen der Möbel und auf Zierverkleidungen verzichten (bis 3%)
  • Temperatur in selten genutzten Räumen reduzieren (bis 3%)
  • Fenster- und Türfugen abdichten (bis 5%)
  • Rolläden nachts herunterlassen (bis 5%)
  • Optimale Luftfeuchtigkeit (35–60%) hilft die Raumtemperatur um bis zu 2° zu senken

(Quelle: B.A.U.M. e.V.)


Veröffentlichungen der OVE GmbH und Co. KG

Veröffentlichungen

ISO 50001 Zertifikat

DIN EN ISO 50001 für die Tätigkeit "Energiecontracting zur Betreibung von Heizzentralen und BKHWs zur Wärme- und Stromerzeugung"

 Zertifikat (PDF)

Stromherkunft

Strom­kennzeichnung sowie Umwelt­belastung aus der Strom­erzeugung für 2022 gemäß § 42 Energie­wirtschafts­gesetz (EnWG) i. d. F. vom 21.12.2020 i. V. m. § 78 Erneuer­bare-Energien-Gesetz (EEG) i. d. F. vom 08.08.2020:

 Allgemeine Informationen (PDF)

 

Hinweise für Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung richten Sie bitte direkt an unseren Kundenservice:

OVE Objekt-Versorgung mit rationellem Energieeinsatz GmbH & Co. KG
Am Pagenkamp 11-15
49214 Bad Rothenfelde
Tel.: 05424 21880-40 
Fax: 05424 2188-140
abrechnung@ove.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der »Schlichtungsstelle Energie e.V.« beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Anschrift lautet:

Schlichtungsstelle Energie e.V. 
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
Fax: 030 2757240-69
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de

Auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung. Diese sind abrufbar unter:

Bundesnetzagentur
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 oder 01805/101000
Fax: 030 22480-323
verbraucherservice-energie@bnetza.de 
www.bundesnetzagentur.de

Informationspflichten gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 1 und EEG

Letztverbraucherabsatz 2021

Übertragungsnetzbetreiber EEG-umlagepflichtiger Letztverbraucherabsatz 2021 (volle Umlage) in kWh
Amprion GmbH 7.627.330
TenneT TSO GmbH 4.118.318
Transnet BW GmbH 2.675.231
50Hertz Transmission GmbH 2.066.362

Bericht der OVE Objekt-Versorgung mit rationellem Energieeinsatz GmbH & Co. KG nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG


Veröffentlichungen nach REMIT

Die OVE Objekt-Versorgung mit rationellem Energie­ein­satz GmbH & Co. KG veröffent­licht an dieser Stelle wichtige Informationen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energie­großhandels (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

 RSS-Feed: Veröffentlichung gemäß Artikel 4 Abs. 1 REMIT


Reverse-Charge-Verfahren für Stromlieferungen an OVE

An Standorten, an denen die OVE dezentral in BHKW Strom produziert und gleichzeitig Zusatz- und Reservestrom bezieht, gilt für Lieferungen an die OVE das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 b und Abs. 5 UStG. Die entsprechende Bescheinigung des Betriebsstättenfinanzamtes kann hier heruntergeladen werden.

 Bescheinigung zum Reverse-Charge-Verfahren (2023–2026)
 Bescheinigung zum Reverse-Charge-Verfahren (2020–2023)
 Bescheinigung zum Reverse-Charge-Verfahren (2017–2020)

 


Versorger-Erlaubnisschein zur Letztverbraucher-Strombelieferung

Wer als Versorger mit Sitz im Steuergebiet Strom leisten oder als Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen oder als Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets beziehen will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. OVE ist als Stromlieferant mit „kleinem Versorgerstatus“ gem. § 1a Abs. 6 StromStV eingestuft. Für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen in Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a/b EnWG heißt es demnach, dass der Lieferant als Versorger gilt. Es bedarf keiner weiteren Erlaubnis. Für den Bezug von Zusatz- und Reservestrom gilt die OVE ihrerseits als Letztverbraucher.

 Erlaubnisbefreiung vom 11.03.2019