Contracting eignet sich für Bestandsimmobilien und Neubauten
Wenige quantitative und qualitative Kriterien müssen erfüllt sein, um Energie-Contracting anwenden zu können. In Frage kommen:
Bestandsgebäude |
Neubau |
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Wärmelieferung | ab 3.000 m² Wohnfläche bzw. circa 30 Wohneinheiten |
ab 2.000 m² Wohnfläche bzw. circa 20 Wohneinheiten |
Wärme- und Stromlieferung | – |
ab 3.000 m² Wohnfläche |
Betriebsführungs-Contracting | ab 3.000 m² Wohnfläche |
ab 3.000 m² Wohnfläche |
Grundsätzlich contracting-geeignet sind demnach:
- Wohnanlagen und Wohngebiete
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Mehrfamilienhäuser
- kommunale, kirchliche und soziale Einrichtungen
- Krankenhäuser und Kureinrichtungen
- Hotel- und Freizeitanlagen
- Kindergärten, Schulen, Universitäten
- Alten- und Pflegeheime