Zugegeben: Contracting wirft Fragen auf.
Wir geben die Antworten
1.Was ist Contracting?
Der Begriff »Contracting« stammt von dem englischen Wort »Contract« (= Vertrag) und bedeutet im ursprünglichen Sinn: Einen Vertrag abschließen. Im deutschsprachigen Raum hat sich dieser Begriff seit ca. zehn Jahren für eine spezielle Art von vertraglichen Vereinbarungen etabliert:
Unter Contracting versteht man demnach im Energiesektor »Dienstleistungskonzepte zur Realisierung von Effizienzverbesserungen in Energieerzeugungs- und -nutzungsanlagen«.
2.Worum geht es bei Contracting?
Kurz auf den Punkt gebracht:
Ein Dritter, der Contractor, übernimmt die Aufgaben der Energieversorgung und/oder der Energieeinsparung für definierte Energieverbrauchsanlagen des Kunden.
3.Welche Arten der Energieversorgung werden angeboten?
Die Contracting-Dienstleistungen können folgende Nutzenergiearten umfassen
- Wärme (Heizwärme, Brauch- u. Warmwasser Prozesswärme, Dampf)
- Kälte (Kaltwasser, Kühlwasser, Fernkälte)
- Strom (z.B. aus Eigenerzeugung mit BHKW oder Photovoltaikanlagen), Licht, Kraft
- Luft (Druckluft, Lüftung, Klima)
- Wasser und Abwasser
4.Wie funktioniert Contracting?
Der Contractor errichtet neue oder übernimmt bestehende Energieerzeugungs- und -verteilanlagen. Bei Übernahme bestehender Energieverbrauchsanlagen werden bei Bedarf Modernisierungsarbeiten an den Anlagen vorgenommen.
Der Contractor übernimmt die mit der Energieversorgung anfallenden Aufgaben wie Konzeption, Planung, Finanzierung, Bauausführung, Primärenergiebezug, Betriebsführung, Instandhaltung (Bedienung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Stördienst) bis hin zur Abrechnung mit dem Kunden und/oder den Mietern.
Da der Contractor auch die Finanzierung übernimmt, benötigt der Kunde kein eigenes Kapital, um seine Energieerzeugungsanlagen zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren bzw. die Energiekostenreduzierungen zu realisieren.
5.Welche Dienstleistungen werden erbracht?
a) Energieliefer-Contracting
b) Energieeinspar–Contracting
c) Finanzierungs-Contracting
d) Technisches Anlagenmanagement
Die Definitionen dieser Begriffe sind vom ESCO-Forum in Abstimmung mit anderen interessierten Kreisen erarbeitet worden und liegen dem aktuellen Verfahren auf Normierung nach DIN zugrunde.
6.Welche Vorteile bietet das Contracting für den Kunden?
- Klima- und Lüftungsanlagen
- Der Kunde kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und wird von Nebenaufgaben der Energieversorgung entlastet
- Der Kunde hat einen verantwortlichen und fachkundigen Ansprechpartner, dessen Kerngeschäft genau die Energieversorgung ist
- Der Contractor realisiert optimale technisch-wirtschaftliche Konzepte
- Der Contractor stellt durch Modernisierung / Sanierung und durch fachkundige laufende Betreuung einen niedrigstmöglichen Energieeinsatz sicher
- Der Contractor gewährleistet eine hohe Anlagenverfügbarkeit
- Der Contractor stellt eine qualitativ und zeitlich hohe Personalverfügbarkeit sicher
- Der Contractor garantiert fachkompetente Betreuung vom Planen bis zum Betreiben
- Der Contractor ermöglicht dem Kunden den Energiebezug ohne eigene Investitionen
- Der Contractor schafft dem Kunden Kostensicherheit durch feststehende, transparente Energiepreise
- Der Contractor realisiert die Kostenoptimierung durch Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen
- Contracting führt zu umweltgerechter weil professioneller Energieverwendung
7.Was kann ein Contractor besser als jemand, der seine energietechnischen Anlagen selbst betreibt?
Der Contractor entwirft sein technisches Konzept unter dem Gesichtspunkt optimaler Kosten über die gesamte Laufzeit des Vertrags. Er verfügt über die Finanzmittel, um in neue Energietechnik zu investieren. Er hat die notwendige Einkaufsmacht, um mit dem örtlichen Energielieferanten günstige Bezugskonditionen zu verhandeln.
Professionelles Personal gewährleistet optimale Energieumwandlungsprozesse und beste Reaktionszeiten im Störungsfall. Die Contracting-Kosten sind als Kosten der gewerblichen Wärmelieferung im Sinne der Heizkostenverordnung nach gesetzlicher Maßgabe und Mietvertragslage umlagefähig.
8.Welche Vorteile hat Contracting speziell aus finanzieller Sicht?
- Der Kunde muss kein eigenes Kapital aufwenden, um seine Energieerzeugungsanlage zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren (Erhalt der Liquidität trotz zwingender Sanierungs-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung muss aber nicht zwingend zu 100 % durch den Contractor erfolgen, der Kunde kann auch einen Teil der Investitionskosten als Baukostenzuschuss übernehmen (Energiekostensteuerung)
- Die Kreditlinie des Kunden bleibt unbeansprucht
- Weiterhin kann der Kunde (beim Energieeinspar-Contracting) ohne eigenes Kapital den Energieverbrauch und die -kosten der Abnehmer reduzieren. Dies führt zu einer Ergebnisverbesserung bzw. Haushaltsentlastung
- Die Energieanlagen gehen beim Contracting nicht – wie bei Eigenfinanzierung üblich – in die Bilanz (Aktiva) des Kunden ein (off-balance-sheet). Dies kann vorteilhaft bei der Unternehmensbewertung und Bilanzierung sein
- Die Energiekosten werden durch das Outsourcing transparenter und ermöglichen durch die vertragliche Festlegung der Contractingraten (Arbeits- und Grundpreise) Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit
Weiterhin im Wohnungsbau
- Normalerweise können die Kosten für Investition und Instandsetzung vom Vermieter nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind Bestandteil des Mietpreises.
- Bei Lieferung der Energie durch einen Energiedienstleister direkt an die Mieter sind die Investitions- und Instandsetzungskosten im abzurechnenden Wärmepreis enthalten.
- Vorteil für den Vermieter: Die Kaltmiete wird um diesen Anteil entlastet. Gewünschte Korrekturen sind über Baukostenzuschüsse möglich.
- Ausnahme: preisgebundener Wohnungsbau. Dort muss der Investitions- und Instandsetzungsanteil nach gesetzlicher Maßgabe gegen die Kaltmiete gerechnet werden
9.Wie ist der Übergang auf Energieliefer-Contracting für die Nutzer kostenneutral zu gestalten?
Mittel zur Erreichung einer Kostenneutralität sind
- Der Einsatz energiesparender Technik
- Die Optimierung der Regeltechnik und der personellen Anlagenbetreuung
- Der besonders günstige Einkauf von Brennstoff durch das Contracting-Unternehmen
- Einsatz öffentlicher Fördermittel oder Baukostenzuschüsse
- Ggf. ein Spitzenausgleich über Kaltmietenreduzierung
10.Ist im Wohnungsbau die Zustimmung des Mieters zu einer Versorgung durch einen Energiedienstleister erforderlich?
Grundsätzlich nicht! Es ist zu unterscheiden:
Neuvermietung:
- Die Wärmelieferung über einen Energiedienstleister kann im Mietvertrag verbindlich vereinbart werden. und ist damit rechtsgültig
- Der Vermieter kann die Beheizung durch gewerbliche Wärmelieferung seinen Mietern vorgeben
Bestehende Mietverhältnisse:
- Wenn Drittversorgung bereits Bestandteil des Mietvertrages ist (z.B. Fernwärme), ist keine Zustimmung des Mieters erforderlich
- Wenn der Vermieter sich im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf eine ausschließliche Art der Beheizung dem Mieter gegenüber festgelegt hat, ist entsprechend den Urteilen verschiedener Landgerichte ebenfalls keine Mieterzustimmung erforderlich
- Nach Ansicht der Rechtsprechung ist eine Zustimmung durch den Mieter nur erforderlich, wenn die Art der Beheizung durch den Vermieter ausdrücklicher Vertragsinhalt ist und der Vermieter sich der Möglichkeit der Umstellung weder explizit oder durch Verweis auf die Anlage zur zweiten Berechnungsverordnung inzidenter begeben hat. Dennoch: Auch soweit rechtlich nicht erforderlich, streben die Contractoren grundsätzlich immer die Zustimmungsfähigkeit der Energielieferung durch die Mieterschaft an.
11.Ist Energie-Contracting rechtssicher umsetzbar?
Ja, die Umsetzung von Contracting findet erfolgreich seit über 10 Jahren statt. Die Mitgliedsunternehmen des PECU bringen hierbei ihre langjährigen Erfahrungen ein. Bewährte Vertragsbausteine bilden die konkrete Kundensituation individuell ab. So hat sich Rechtssicherheit im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung entwickelt und wird weiterhin gefestigt und verbessert.
12.Was hat die Umwelt vom Energie-Contracting?
Contracting-Unternehmen setzen aus Eigeninteresse auf Brennstoffe sparende Technologien und professionellen sparsamen Anlagenbetrieb. Davon profitieren gleichermaßen die Contracting-Kunden wie die Umwelt - über die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Vermeidung unnötigen Ausstoßes von Schadstoffen und CO2.
13.Welche Risiken geht der Kunde ein?
Keine! Sämtliche mit der Energieversorgung verbundenen Risiken sind ihm vom Contractor abgenommen.
14.Welche Vorinstallationen sind bei einer Contractinganlage nötig?
Es sind keine besonderen Vorinstallationen erforderlich. Die vorhandenen Anbindungsmöglichkeiten an die anliegende Primärenergie (z.B. Erdgas oder Fernwärme) werden berücksichtigt.
15.Wie lange binden sich Kunde und Contractor?
Die Vertragslaufzeiten liegen regelmäßig zwischen 5 (beim Energieeinspar-Contracting) und 15, maximal 20 Jahren (beim Energieliefer-Contracting). Diese Vertragslaufzeiten haben den Vorteil, dass sich die aus der Installation moderner Anlagentechnik resultierenden Investitionskosten über diese Zeiträume amortisieren lassen, was niedrigen Wärmekosten zugute kommt. Während der Vertragslaufzeit muss der Wärmeabnehmer keinerlei Risikovorsorge für die Anlageninstandsetzung und die mögliche Kompletterneuerung betreiben. Kostenbudgets werden hierdurch langfristig planbar.
16.Was geschieht zum Ende eines Contractingvertrages?
Bei Ende der Vertragslaufzeit ist der Kunde völlig frei. Er kann die Beheizung in Eigenregie fortsetzen. Die Praxis zeigt, dass in aller Regel der Contractingvertrag erneuert wird.
17.Und warum habe ich mich noch nicht fürs Contracting entschieden?
Das wissen wir freilich auch nicht!
